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Über uns

AWB - Kurzportrait

  • kommunaler Eigenbetrieb des Landkreises Grafschaft Bentheim (öffentlich-rechtlich)
  • Entsorgungsgebiet: Landkreis Grafschaft Bentheim
  • Entsorgte Abfallmenge pro Jahr: 115.000 Tonnen
  • An die Abfallentsorgung angeschlossene Bewohner/Haushaltungen: 132.000/54.000
  • Regelmäßig zu entsorgenden Abfallbehälter: 85.000 Stück
  • Eigene Anlagen: Deponie Wilsum inkl. Schadstoffsammelraum und Kläranlage, Wertstoffhof Isterberg, Mechanisch-biologische Abfallbehandlung Wilsum
  • Anlagen Dritter als Bestandteil der kommunalen Abfallwirtschaft: Betriebshof Fa. Stenau, Gartenabfallsammelplätze Fa. Stemberg-Deters
  • Kommunale Abfuhr: Vergabe an Dritte im Rahmen regelmäßiger Ausschreibungen (z.Zt. Fa. Stenau, Nordhorn)
  • Anzahl Mitarbeiter: 22; siehe      Mitarbeiterliste 
  • Werksleiter: Hartmut Schrap  foto_Schrap.JPG 

 

Ausschuss

  Der Abfallwirtschafts-Ausschuss besteht aus 7 Personen. Mandatsträger sind:

 

a) als Vorsitzender

Ludwig Tyman CDU/BfB Vorsitz

b) als Mitglieder

Jan Ensink CDU/BfB Stellvertretender Vorsitz
Gerd-Friedrich de Leve SPD Ordentliches Mitglied
Thomas M. Hamerlik CDU/BfB Ordentliches Mitglied
Heinrich Strenge SPD Ordentliches Mitglied
Bernhard Alferink FDP Grundmandat
Dieter Kunert GRÜNE Grundmandat
Monika Wassermann CDU Ordentliches Mitglied

 

 

 Stationen der Abfallwirtschaft

1975 Übertragung der Zuständigkeit im Bereich Abfallwirtschaft auf den Landkreis. Schließung sämtlicher gemeindeeigener Kleindeponien.
1979 Öffentliche Ausschreibung und Privatisierung des Bereiches Sammlung und Transport.
1982 Schließung der Deponie Isterberg und Weiterbetrieb als Abfall-Annahmestelle.
1984 Beginn der Sondermüllsammlung bei Privathaushalten.
1985  Neubau der Zentraldeponie Wilsum II mit Kombinationsdichtung und Schließung der Deponie Wilsum Alt.
1987   Bau der Sickerwasserkläranlage Wilsum
Einrichtung von Gartenabfall-Sammelplätzen
Aufstellung öffentlicher Papiercontainer
1991 

Intensivierung des Bauschuttrecyclings

Abfallberatung als zusätzliches Angebot für Haushalte und Gewerbe.

1993  Einführung des Gelben Sackes
1995   Umstellung der Sammelbehälter auf Variobehälter von 40-240 Litern.
Einführung der Biotonne
1997 Umwandlung des Amtes für Abfallwirtschaft n den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft.
1999 Einführung der Papiertonne und Abschaffung des Papiercontainer.
2000 Einführung der Seitenladertechnik für Abfallbehälter
2001  Inbetriebnahme der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlung, Bereich mechanische Aufbereitung. Vorbereitende Planungen zur Erstellung des biologischen Bereiches.
2004 Abschaffung der Biotonne, da Restmüll und Biomüll künftig gemeinsam in der biologischen Behandlungsstufe verarbeitet werden können. Zu diesem Zweck wurde das Kompostwerk erworben und umgebaut. Die Bioabfallerfassung in Form von Gartenabfällen und unbehandelten Küchenabfällen erfolgt aber weiterhin auf den Gartenabfall-Sammelplätzen des Landkreises.
2005 Inbetriebnahme der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlung, Bereich biologische Behandlung.
2006 Inkrafttreten des Elektrogeräte-Gesetzes. Intensivierung der Elektroschrott-Sammlung.
2009 Neugestaltung des Wertstoff-Annahmebereiches am Entsorgungszentrum Wilsum
2010 Errichtung des Gartenabfallplatzes Bad Bentheim, Gildestraße

 

Allgemein

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Grafschaft Bentheim (AWB) ist der öffentlich-rechtliche Abfallentsorger für das Kreisgebiet und zuständig für die ordnungsgemäße Sammlung und Entsorgung von Abfällen gemäß des gesetzlichen Auftrages nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.

Als Eigenbetrieb ist er kein eigenständiges und rechtlich selbständiges Unternehmen, sondern weiterhin Bestandteil der Kreisverwaltung des Landkreises Grafschaft Bentheim. Allerdings ist er ausgegliedert aus der Organisationsstruktur und wird als eigenständige Einheit geleitet. Hierbei gelten in der praktischen Abwicklung die gleichen Rahmenbedingungen wie bei Unternehmen, bis hin zur kaufmännischen Buchführung mit entsprechender Bilanzierung.

Der Vorteil des Eigenbetriebs liegt insbesondere darin, dass die Entscheidungswege wesentlich kürzer und die Handlungsspielräume größer sind als in klassischen Verwaltungen. Dennoch erfolgt auch weiterhin eine Kontrolle durch die politischen Gremien, die unter anderem die Rahmenbedingungen für die Abfallwirtschaft festlegen, die Umsetzung der abfallwirtschaftlichen Ziele prüfen und den Wirtschaftsplan verabschieden.